AI Act Strafen: Welche Bußgelder drohen bei Verstößen? [2026]

Aktualisiert: 27. September 2026 · Lesezeit: 12 Minuten

Update 27.09.2026: Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 (Amtsblatt 24.07.2026) hat die Hochrisiko-Fristen verschoben: Anhang III gilt ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 haben Anbieter von Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4). Dieser Beitrag ist entsprechend angepasst.

Auf einen Blick: Der EU AI Act sieht Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes vor — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Strafen sind dreistufig und richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Dieser Artikel erklärt, welche Verstöße welche Strafen auslösen, ab wann sie gelten und wie du dein Unternehmen schützt.

AI Act Strafen im Überblick

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft und enthält eines der schärfsten Sanktionsregime im europäischen Digitalrecht. Die Bußgelder übertreffen sogar die der DSGVO — und das ist kein Zufall [1].

Die EU hat aus der DSGVO gelernt: Ohne empfindliche Strafen bleiben Regeln zahnlos. Deshalb sieht Article 99 des AI Act ein dreistufiges Sanktionssystem vor, das sich nach der Schwere des Verstoßes richtet [2].

Verstoß Max. Bußgeld % Umsatz
Verbotene KI-Praktiken 35 Mio. € 7 %
Transparenz- & Hochrisiko-Pflichten 15 Mio. € 3 %
Falsche Angaben an Behörden 7,5 Mio. € 1 %

Entscheidend: Es gilt immer der höhere Betrag. Für einen Konzern mit 1 Milliarde Euro Jahresumsatz bedeutet die Höchststrafe also nicht 35 Millionen, sondern 70 Millionen Euro (7 %) [2].

Die drei Strafstufen erklärt

Das Sanktionssystem des AI Act funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Je gefährlicher der Verstoß für Menschen, desto höher die Strafe. Die drei Stufen spiegeln die Risikokategorien der Verordnung wider [2].

Stufe 1 — Verbotene Praktiken (Article 5)

Die höchste Strafstufe betrifft KI-Systeme, die in der EU grundsätzlich verboten sind. Wer sie trotzdem einsetzt, riskiert bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes.

Stufe 2 — Pflicht-Verstöße (Articles 6-50)

Die mittlere Stufe betrifft Verstöße gegen die in Art. 99 Abs. 4 aufgezählten Pflichten, etwa die Pflichten von Anbietern, Händlern und Betreibern von Hochrisiko-KI sowie die Transparenzpflichten nach Article 50. Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 %. Für Anbieter von GPAI-Modellen gilt eine eigene Bußgeldvorschrift (Art. 101), über die die EU-Kommission entscheidet.

Stufe 3 — Falsche Angaben (Article 99 Abs. 5)

Die niedrigste Stufe gilt für falsche oder irreführende Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden. Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 %.

Stufe 1: Verbotene KI-Praktiken (bis 35 Mio. € / 7 %)

Article 5 des AI Act definiert KI-Anwendungen, die in der EU ausnahmslos verboten sind. Diese Verbote gelten bereits seit dem 2. Februar 2025 — sie sind die ersten AI-Act-Regeln, die durchsetzbar wurden [3].

Verboten sind unter anderem:

  • Soziales Scoring: KI-Systeme, die Menschen auf Basis ihres Sozialverhaltens bewerten und daraus Nachteile ableiten — vergleichbar mit dem chinesischen Sozialkreditsystem [3]
  • Unterschwellige Manipulation: KI, die menschliches Verhalten unbewusst beeinflusst und dabei Schaden verursachen kann — etwa durch unterschwellige Techniken in Werbung oder politischer Kommunikation [3]
  • Ausnutzung von Schwächen: KI-Systeme, die gezielt Alter, Behinderung oder soziale Lage ausnutzen, um Verhalten zu manipulieren [3]
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung (etwa Gesichtserkennung) in öffentlich zugänglichen Räumen zu Zwecken der Strafverfolgung, mit eng begrenzten Ausnahmen wie der gezielten Suche nach Opfern oder der Abwehr eines Terroranschlags [3]
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz: KI, die Emotionen von Beschäftigten oder Schülern erkennt — außer aus Sicherheits- oder medizinischen Gründen [3]
  • Biometrische Kategorisierung: Rückschlüsse auf Rasse, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Religion oder sexuelle Orientierung aus biometrischen Daten [3]

Praxis-Warnung: Viele Unternehmen setzen unbewusst KI ein, die unter diese Verbote fallen könnte — etwa Emotionsanalyse in Bewerbungsgesprächen oder KI-gestützte Mitarbeiterüberwachung. Prüfe deine eingesetzten Systeme sorgfältig [4].

Stufe 2: Transparenz- und Hochrisiko-Verstöße (bis 15 Mio. € / 3 %)

Die zweite Strafstufe betrifft die Pflichten, die für die meisten Unternehmen relevant sind. Sie umfasst zwei große Bereiche:

Transparenzpflichten (Article 50)

Die Transparenzpflichten nach Article 50 sind nach Rollen verteilt: Einige treffen die Anbieter, also die Hersteller von KI-Systemen, andere die Betreiber, also Unternehmen, die KI einsetzen. Im Einzelnen:

  • KI-Interaktionen kennzeichnen: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einer KI sprechen — etwa bei Chatbots oder KI-Telefonsystemen [1]
  • KI-generierte Inhalte markieren: Texte, Bilder, Audio und Video müssen maschinenlesbar als KI-generiert gekennzeichnet werden [1]
  • Deepfakes offenlegen: Wer als Betreiber KI-Bilder, -Ton oder -Video veröffentlicht, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken, muss offenlegen, dass sie KI-erzeugt sind (Abs. 4). Dasselbe gilt für KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, es sei denn, sie wurden von Menschen geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung [1]
  • Emotionserkennung transparent machen: Wenn ein System Emotionen erkennt, müssen Betroffene informiert werden [1]

Hochrisiko-KI-Pflichten (Articles 6-27)

Für KI-Systeme in kritischen Bereichen — etwa Personalauswahl, Kreditvergabe, Strafverfolgung oder medizinische Diagnose — gelten zusätzliche Anforderungen [5]:

  • Risikobewertung und -management
  • Datenqualität und Dokumentation
  • Menschliche Aufsicht (Human-in-the-Loop)
  • Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
  • Konformitätsbewertung vor Markteintritt

Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Pflichten gelten aber erst ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. dem 2. August 2028 (Anhang I).

GPAI-Modelle (Articles 51-56)

Anbieter von General-Purpose AI-Modellen (wie GPT, Claude, Gemini) haben eigene Pflichten: technische Dokumentation, Copyright-Compliance und Transparenz über Trainingsdaten. Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Auflagen [6]. Diese Pflichten gelten seit dem 2. August 2025. Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % verhängt aber nicht eine nationale Behörde, sondern die EU-Kommission (Art. 101), und das erst ab dem 2. August 2026.

Stufe 3: Falsche Angaben (bis 7,5 Mio. € / 1 %)

Die dritte Stufe betrifft ein spezifisches Vergehen: Wer benannten Stellen oder zuständigen nationalen Behörden auf deren Anfrage falsche, unvollständige oder irreführende Angaben macht, riskiert bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Jahresumsatzes [2]. Fehlende technische Dokumentation oder nicht gemeldete Vorfälle sind dagegen Verstöße gegen die Pflichten selbst und fallen in die zweite Stufe.

Auch wenn 7,5 Millionen Euro vergleichsweise moderat klingen: Wie ein Unternehmen mit der Behörde kooperiert, fließt ausdrücklich in die Bemessung jedes Bußgelds ein (Art. 99 Abs. 7 Buchst. f) [2].

Sonderregeln für KMU und Startups

Der AI Act berücksichtigt die besondere Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Article 99 Absatz 6 enthält eine wichtige Schutzklausel [2]:

KMU-Regel: Für KMU und Startups gilt bei den Bußgeldern immer der niedrigere Betrag — entweder der feste Euro-Betrag oder der Umsatzprozentsatz.

Beispiel: Ein Startup mit 500.000 € Jahresumsatz zahlt bei einem Transparenzverstoß maximal 15.000 € (3 % von 500.000 €) statt 15 Millionen Euro.

Zusätzlich sieht der AI Act vor [7]:

  • Verhältnismäßigkeit: Behörden müssen Unternehmensgröße, Marktanteil und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen
  • Regulatory Sandboxes: KMU erhalten vorrangigen Zugang zu KI-Reallaboren (Art. 62). Wer dort den vereinbarten Plan in gutem Glauben einhält, muss für Verstöße in diesem Rahmen kein Bußgeld fürchten (Art. 57 Abs. 12). Von den Pflichten selbst befreit die Sandbox nicht.
  • Vereinfachte Compliance: Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme sollen vereinfachte Verfahren für KMU gelten
  • Unterstützung: Die EU-Kommission und nationale Behörden sollen Leitlinien und Hilfestellungen für KMU bereitstellen

Trotz dieser Erleichterungen: Die Pflichten selbst gelten für KMU genauso wie für Konzerne. Nur die Strafen sind proportional niedriger. Eine strukturierte Checkliste hilft beim Einstieg in die Compliance.

Ab wann gelten die Strafen?

Der AI Act tritt gestaffelt in Kraft. Die Fristen im Überblick [8]:

Datum Was gilt Strafen
02.02.2025 Verbotene KI-Praktiken (Article 5) Bis 35 Mio. € / 7 % (Bußgelder anwendbar ab 02.08.2025)
02.08.2025 GPAI-Modelle (Articles 51-56), Governance Pflichten ab 02.08.2025; Bußgelder (Kommission, Art. 101) bis 15 Mio. € / 3 % erst ab 02.08.2026
02.08.2026 Transparenzpflichten (Article 50), übrige Regeln Bis 15 Mio. € / 3 %
02.12.2027 Hochrisiko-KI nach Anhang III (verschoben durch Digital-Omnibus) Bis 15 Mio. € / 3 %
02.08.2028 Hochrisiko-KI in regulierten Bereichen (Anhang I) Bis 15 Mio. € / 3 %

Für die meisten Unternehmen war der 2. August 2026 der entscheidende Stichtag. Seitdem gelten die Transparenzpflichten nach Article 50: Anbieter müssen KI-Interaktionen erkennbar machen und KI-generierte Inhalte maschinenlesbar markieren (für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, gilt hierfür eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026). Betreiber müssen Deepfakes und bestimmte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offenlegen [8].

Achtung: Verbotene KI-Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt und seit dem 2. August 2025 mit Bußgeld bedroht. Wer heute noch Social Scoring, unterschwellige Manipulation oder biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung zu Strafverfolgungszwecken ohne Ausnahmetatbestand einsetzt, handelt rechtswidrig.

Wer verhängt die Strafen?

Das Durchsetzungssystem des AI Act ist zweistufig [9]:

Nationale Ebene: Marktüberwachungsbehörden

Jeder EU-Mitgliedstaat muss mindestens eine Marktüberwachungsbehörde für den AI Act benennen. In Deutschland ist das seit dem 29. Juli 2026 zentral die Bundesnetzagentur (BNetzA): An diesem Tag trat das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraft (Pressemitteilung BNetzA). Für KI-Systeme mit direktem Bezug zu regulierten Finanztätigkeiten ist die BaFin zuständig, für KI in bereits regulierten Produkten die jeweiligen Fachbehörden.

Diese Behörden sind zuständig für:

  • Überwachung der Einhaltung des AI Act im jeweiligen Land
  • Durchführung von Marktüberwachungsmaßnahmen
  • Verhängung von Bußgeldern
  • Bearbeitung von Beschwerden

EU-Ebene: Das AI Office

Das AI Office (eingerichtet im Februar 2024 als Teil der Europäischen Kommission) koordiniert die EU-weite Durchsetzung. Es ist besonders zuständig für [9]:

  • GPAI-Modelle und deren Anbieter (OpenAI, Google, Meta etc.)
  • Koordination zwischen nationalen Behörden
  • Erarbeitung von Leitlinien und Standards
  • Überwachung systemischer Risiken

Praxisbeispiele: Was kostet ein Verstoß?

Abstrakte Millionenbeträge sagen wenig. Hier konkrete Szenarien, die zeigen, welche Strafen in der Praxis drohen könnten:

Szenario 1: Chatbot ohne Kennzeichnung

Situation: Ein mittelständischer Online-Shop (5 Mio. € Umsatz) betreibt einen KI-Chatbot im Kundenservice, ohne ihn als KI zu kennzeichnen.

Article 50 Abs. 1 — Transparenzpflicht bei KI-Interaktion. Die Pflicht trifft den Anbieter. Der Shop haftet hier nur, wenn er selbst als Anbieter gilt, etwa weil er das System unter eigenem Namen entwickelt oder entwickeln lässt und in Betrieb nimmt.

Mögliche Strafe: Bis zu 150.000 € (3 % von 5 Mio. €)

Lösung: Chatbot-Kennzeichnung implementieren — technisch in wenigen Stunden umsetzbar.

Szenario 2: KI-generierte Produktbilder

Situation: Ein E-Commerce-Unternehmen (20 Mio. € Umsatz) nutzt KI für Produktbilder, ohne sie maschinenlesbar als KI-generiert zu kennzeichnen.

Article 50 Abs. 4 — Offenlegung von Deepfakes, aber nur, wenn die KI-Bilder das Produkt besser oder anders zeigen, als es ist. Ein echtes Produkt vor KI-Hintergrund, Freistellen oder Farbkorrektur sind kein Deepfake. Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 ist Pflicht des Anbieters des Bildgenerators, nicht des Shops.

Mögliche Strafe: Bis zu 600.000 € (3 % von 20 Mio. €)

Lösung: Metadaten und Wasserzeichen für KI-generierte Bilder implementieren.

Szenario 3: KI im Recruiting ohne Risikobewertung

Situation: Ein Konzern (500 Mio. € Umsatz) setzt KI zur Vorauswahl von Bewerbern ein — ohne Risikobewertung, Dokumentation oder menschliche Aufsicht.

Articles 6-27 — Hochrisiko-KI-Pflichten (Personalauswahl ist Hochrisiko-Bereich nach Anhang III). Diese Pflichten gelten erst ab dem 2. Dezember 2027. Setzt der Konzern ein fremdes System ein, treffen ihn die Betreiberpflichten nach Art. 26 (u. a. menschliche Aufsicht, Nutzung nach Anleitung). Die Konformitätsbewertung ist Sache des Anbieters.

Mögliche Strafe: Bis zu 15 Mio. € (3 % von 500 Mio. = 15 Mio. €)

Lösung: Konformitätsbewertung durchführen, Human-in-the-Loop implementieren, Dokumentation erstellen.

Szenario 4: Emotionserkennung in Bewerbungsgesprächen

Situation: Ein Unternehmen (50 Mio. € Umsatz) nutzt KI-Videoanalyse, um die Emotionen von Bewerbern während Vorstellungsgesprächen zu bewerten.

Verstoß: Article 5 Abs. 1 (f) — Verbotene Praktik (Emotionserkennung am Arbeitsplatz)

Bis zu 35 Mio. €, denn bei Nicht-KMU gilt der höhere Betrag (7 % von 50 Mio. € wären nur 3,5 Mio. €). Ist das Unternehmen ein KMU, gilt der niedrigere Betrag, also bis zu 3,5 Mio. €. Bußgeldbewehrt seit 2. August 2025.

Lösung: System sofort deaktivieren. Es gibt keine legale Alternative innerhalb des AI Act für diesen Einsatzzweck.

So schützt du dich vor Strafen

Die gute Nachricht: Die meisten Unternehmen können mit überschaubarem Aufwand compliant werden. Der AI Act bestraft nicht den Einsatz von KI — er bestraft mangelnde Transparenz und fehlende Sorgfalt [10].

5-Schritte-Plan zur Compliance

  1. KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme setzt dein Unternehmen ein? Chatbots, Content-Generierung, Datenanalyse, Entscheidungssysteme? Liste alles auf.
  2. Risikoeinstufung vornehmen: Prüfe für jedes System, ob es unter verbotene Praktiken (Article 5), Hochrisiko (Anhang III) oder Transparenzpflichten (Article 50) fällt.
  3. Transparenzpflichten umsetzen: Kläre für jedes System, ob du Anbieter oder Betreiber bist. Als Anbieter machst du KI-Interaktionen erkennbar und markierst KI-generierte Inhalte maschinenlesbar. Als Betreiber legst du Deepfakes und KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offen (sofern diese nicht redaktionell geprüft und verantwortet sind) und informierst über Emotionserkennung.
  4. Dokumentation aufbauen: Technische Dokumentation, Risikobewertung und Compliance-Nachweise erstellen — vor allem für Hochrisiko-Systeme.
  5. Monitoring einrichten: Regelmäßig prüfen, ob neue KI-Systeme eingeführt werden und ob bestehende Systeme noch compliant sind.

Hinweis in eigener Sache: NeuralFlow ist mein eigenes Open-Source-Projekt (MIT). Es kann ein freiwilliges KI-Transparenzsignal auf deiner Webseite setzen. Eine gesetzliche Pflicht erfüllt es nicht, und eine rechtliche Prüfung ersetzt es nicht.

Mildernde Faktoren bei Verstößen

Article 99 Absatz 7 nennt Kriterien für die Höhe des Bußgelds [2]: Art, Schwere und Dauer des Verstoßes und seiner Folgen; bereits von anderen Behörden verhängte Bußgelder für denselben Sachverhalt; Größe, Jahresumsatz und Marktanteil; erlangte Vorteile oder vermiedene Verluste; Grad der Zusammenarbeit mit den Behörden; getroffene technische und organisatorische Maßnahmen; ob der Betreiber den Verstoß selbst gemeldet hat; Vorsatz oder Fahrlässigkeit; Maßnahmen zur Minderung des Schadens.

Im Umkehrschluss: Wer Verstöße vertuscht, nicht kooperiert oder die Pflichten vorsätzlich missachtet, muss mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen.

AI Act vs. DSGVO: Strafen im Vergleich

Kriterium DSGVO AI Act
Höchststrafe (absolut) 20 Mio. € 35 Mio. €
Höchststrafe (relativ) 4 % Jahresumsatz 7 % Jahresumsatz
Strafstufen 2 Stufen 3 Stufen
KMU-Sonderregeln Nein (nur Verhältnismäßigkeit) Ja (niedrigerer Betrag)
Durchsetzung seit Mai 2018 August 2025 (gestaffelt; GPAI-Bußgelder ab August 2026)

Der ausführliche Vergleich AI Act vs. DSGVO zeigt: Beide Verordnungen können gleichzeitig gelten. Wer einen KI-Chatbot betreibt, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss sowohl DSGVO als auch AI Act einhalten — und riskiert Strafen nach beiden Regelwerken [4].

Häufige Fragen zu AI Act Strafen

Gibt es eine Übergangsfrist?

Ja, der AI Act gilt gestaffelt. Verbotene Praktiken sind seit Februar 2025 untersagt (Bußgelder seit August 2025), die Transparenzpflichten gelten seit August 2026. Anbieter von Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 am Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung (Art. 50 Abs. 2) Zeit bis 2. Dezember 2026. Die Hochrisiko-Pflichten hat die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben. Darüber hinaus gibt es keine pauschale Schonfrist [8].

Können Privatpersonen bestraft werden?

Der AI Act richtet sich primär an Anbieter (Provider) und Betreiber (Deployer) von KI-Systemen, also an Unternehmen und Organisationen. Privatpersonen, die KI im Rahmen einer rein persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit nutzen, sind ausgenommen (Art. 2 Abs. 10). Wer als Privatperson Deepfakes veröffentlicht, kann aber nach anderen Gesetzen haften, etwa wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Was zählt als „Jahresumsatz“ für die Berechnung?

Es gilt der gesamte weltweite Jahresumsatz des vorangegangenen Geschäftsjahres (Art. 99 Abs. 3–5). Ob bei Konzernen der Umsatz der ganzen Gruppe zählt, regelt der AI Act nicht ausdrücklich. Analog zur DSGVO ist das aber möglich, eine Behördenpraxis dazu gibt es noch nicht [2].

Können Strafen kumuliert werden?

Ja. Wenn ein KI-System gleichzeitig gegen mehrere Vorschriften verstößt — etwa verbotene Praktik plus mangelnde Transparenz — können die Strafen theoretisch kumuliert werden. In der Praxis wird die Behörde aber das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachten [2].

Gilt der AI Act auch für Unternehmen außerhalb der EU?

Ja, wenn sie KI-Systeme auf dem EU-Markt anbieten oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden. Das gleiche Prinzip wie bei der DSGVO: Der Marktort entscheidet, nicht der Unternehmenssitz [2].

Quellen

[1] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Article 50 — Transparenzpflichten. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[2] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Article 99 — Bußgelder. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[3] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Article 5 — Verbotene KI-Praktiken. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[4] Europäische Kommission: AI Act — Leitlinien zu verbotenen Praktiken. Europäische Kommission, Februar 2025.

[5] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Articles 6-27 — Hochrisiko-KI-Systeme. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[6] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Articles 51-56 — GPAI-Modelle. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[7] Europäische Kommission: AI Act — Unterstützung für KMU und Startups. digital-strategy.ec.europa.eu, 2024.

[8] Europäisches Parlament und Rat: Verordnung (EU) 2024/1689, Article 113 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn. Amtsblatt der Europäischen Union, 12. Juli 2024.

[9] Europäische Kommission: AI Office — Aufgaben und Zuständigkeiten. digital-strategy.ec.europa.eu, 2024.

[10] Future of Life Institute: EU AI Act — Compliance Guide. artificialintelligenceact.eu, 2025.

OM

Änderungen: 04.10.2026 – gegen Art. 99, 101 und 113 der Verordnung, den Digital-Omnibus und das KI-MIG geprüft. Korrigiert u.a.: Bußgelder gelten seit 02.08.2025 (nicht Februar 2025), GPAI-Bußgelder verhängt die Kommission nach Art. 101 erst ab 02.08.2026, die dritte Stufe steht in Art. 99 Abs. 5 und betrifft nur Falschangaben auf Anfrage, Rechenfehler in Szenario 4 (35 Mio. €, nicht 3,5 Mio. €), Hochrisiko-Szenario mit den Fristen 2027/2028, Art. 50-Pflichten nach Anbieter und Betreiber getrennt, Bemessungskriterien nach Art. 99 Abs. 7 korrekt wiedergegeben, unbelegte Konzernumsatz-Aussage entfernt, NeuralFlow als Eigenprojekt offengelegt.

Olaf Mergili

Über den Autor
Olaf Mergili

Varel. Kein Programmierer, keine Agentur, kein Auftrag dahinter. Was hier steht, stammt aus eigener Praxis — nicht aus Fachliteratur übernommen. LinkedIn

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