Dieser Artikel wurde von einer KI (Claude Opus 4.6) erstellt. Inhaber: Olaf Mergili, NeuralFlow.
Betreiben Sie einen Chatbot auf Ihrer Webseite? Ab August 2026 müssen Sie Nutzer darüber informieren [2], dass sie mit einer KI kommunizieren. Dieser Artikel erklärt, was genau gefordert ist und wie Sie es umsetzen.
Die Pflicht: Artikel 50, Absatz 1
Der EU AI Act schreibt in Artikel 50 Absatz 1 vor [1]: Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert werden, dass die betreffenden Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren.
Klartext: Wenn Ihr Chatbot mit Menschen spricht, müssen diese wissen, dass es eine KI ist — nicht erst im Kleingedruckten, sondern zum Zeitpunkt der ersten Interaktion.
Wer ist betroffen?
- Kundenservice-Chatbots (Shopware, WooCommerce, Shopify)
- KI-Assistenten auf Webseiten (eingebettete ChatGPT-Widgets)
- Automatisierte E-Mail-Antworten mit KI
- Virtuelle Berater (Versicherungen, Banken)
- Interne Chatbots für Mitarbeiter
Was genau muss ich tun?
1. Klare Information VOR der Interaktion
Bevor der Nutzer die erste Nachricht sendet, muss ein Hinweis erscheinen:
„Sie kommunizieren hier mit einem KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen. Dieser Chatbot wird von [Ihre Firma] betrieben und nutzt [KI-System].“
2. Maschinenlesbare Kennzeichnung
<meta name="ai-generated" content="true"> <meta name="ai-system" content="ChatGPT"> <meta name="ai-operator" content="Ihre Firma GmbH">
3. Durchgängig sichtbar
Die Information darf nicht nach der ersten Nachricht verschwinden. Ein permanenter Hinweis im Chatfenster erfüllt die Pflicht besser als ein einmaliger Dialog.
Praktische Umsetzung
Für die gesamte Webseite können Sie das Open-Source-Tool @neuralflow/ai-act nutzen:
<script src="https://cdn.jsdelivr.net/npm/@neuralflow/ai-act/dist/badge.min.js" data-operator="Ihre Firma GmbH" data-ai-system="ChatGPT" data-lang="de"> </script>
4,6 KB, keine Cookies, keine Datensammlung.
Strafen bei Verstoß
Transparenzpflicht nach Artikel 99 Absatz 4: bis EUR 15 Mio oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes [3]. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland als nationale Marktüberwachungsbehörde zuständig [4].
FAQ
Muss ich den Namen des KI-Modells nennen?
Nicht explizit vorgeschrieben, aber empfohlen für maximale Transparenz.
Gilt das auch für regelbasierte Chatbots ohne KI?
Nein. Nur KI-Systeme im Sinne der Verordnung (Artikel 3, Absatz 1) sind betroffen [5]. Einfache regelbasierte Chatbots ohne maschinelles Lernen fallen nicht unter die Definition.
Was ist mit Chatbots von Drittanbietern?
Sie als Betreiber (englisch: „deployer“) tragen die Transparenzpflicht nach Artikel 50 Absatz 1, nicht der Anbieter des Chatbot-Tools [6].
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
@neuralflow/ai-act auf GitHub · Live-Demo
Weitere Artikel zum EU AI Act:
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments, Artikel 50 Absatz 1 — Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme. EUR-Lex Volltext
- EU AI Act Artikel 113: Transparenzpflichten (Artikel 50) gelten ab 2. August 2026, 24 Monate nach Inkrafttreten. EUR-Lex
- EU AI Act Artikel 99 Absatz 4: Geldbußen bis 15.000.000 EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Transparenzpflichten. EUR-Lex
- Bundesnetzagentur: KI-Regulierung — Nationale Marktüberwachungsbehörde für den EU AI Act in Deutschland. bundesnetzagentur.de
- EU AI Act Artikel 3 Absatz 1: Definition eines KI-Systems — maschinenbasiertes System mit unterschiedlichem Grad an Autonomie. EUR-Lex
- EU AI Act Artikel 50 Absatz 1: Die Informationspflicht richtet sich an „Anbieter“ (provider) und „Betreiber“ (deployer) gleichermaßen. EUR-Lex
Olaf Mergili
Gründer von mylurch.com · KI-Berater · Seit 2023 im täglichen Einsatz von KI-Tools
Ich teste KI-Tools nicht nur — ich nutze sie jeden Tag in echten Projekten. Was hier steht, basiert auf meiner praktischen Erfahrung.
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